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Prüfung von Geldspielgeräten

Geräte nach TR.5.x

Ab 11.11.2018 sind nur noch Geräte nach der Technischen Richtlinie 5 (TR.5) zugelassen.


TR4-Geräte dürfen dann nicht mehr betrieben werden.


Viele TR.4-Geräte wurden ab Sommer 2018 auf TR5 umgerüstet.


Hier gibt es eine Besonderheit. Verschiedene Hersteller haben bis zum Februar 2017 große Mengen an Zulassungen bei der PTB abgerufen, die mit den entsprechenden Geräten ab Sommer 2018 in den Markt gebracht wurden.


Das bedeutet, dass diese Geräte spätestens im Januar 2019 geprüft werden mussten (2 Jahre nach Zulassungs-Datum).

Diese Geräte sind inzwischen umgebaut auf aktuelle Zulassungen mit Fiskaldatenspeicher.