TR.5 - Geräte - Prüfungen
Die Geräte nach der Technischen Richtlinie 5 (TR.5) sind grundsätzlich für 4 Jahre (ab Beginn des Zulassungszeitraums - siehe Zulassungsbeleg) zugelassen. Nach zwei Jahren muss eine Prüfung ("TÜV") erfolgen. Nach 4 Jahren dürfte dann ein Umbau erfolgen, wie es schon in den letzten Jahren vielfach vorgenommen wurde.
Beispiel
Die Zulassung weist einen Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2023 auf (also 4 Jahre).
Die Prüfung muss spätestens am 31.12.2021 erfolgt sein.
Wenn diese Prüfung nicht termingerecht erfolgt ist, ist das Gerät "abgelaufen" und darf nicht weiter eingeschaltet sein.