Hinweise für Behörden
In den letzten Wochen treten immer wieder Fälle auf, wo Ordnungsamt-Mitarbeiter den Aufstellern vorwerfen, sie hätten veraltete und nicht mehr zugelassene Software in den Geräten.
Aktualisierte Software
Bei den Geräten der Firma Gauselmann gab es seit der ersten Veröffentlichung diverse Updates, die aber alle NICHT verpflichtend sind. Das bedeutet der Aufstellen KANN diese Softwarestände einpflegen, MUSS es aber NICHT.
Auf Grund der meistens erfolgten Verbesserungen insbesondere der Manipulationssicherheit SOLLTE stets die aktuelle Software eingesetzt werden.
Man erkennt das "SOLLTE" daran, dass in den Zulassungen die verschiedenen Varianten eindeutig alle als gültig beschrieben sind.
Nachfolgend eine Auszug aus der Zulassung der Bauart 4011
Zwangs-Updates
Bei Geldspielgeräten mit Zulassungen nach TR4 gab es insbesondere beim Hersteller Austrian Gaming (Löwen) mehrfach Zwangsupdates. Dabei haben frühere Software-Versionen ihre Zulassung verloren.
Im Mai und Juni 2019 gab es bei adp und Löwen durchweg Zwangs-Updates. Diese wurden nach den Erkenntnissen aus August 2019 noch nicht gänzlich durchgeführt, einige Aufsteller haben das offenbar übersehen.
Hier ein Beispiel der Bauart 3015
Wenn also auf der Zulassung der 1.1.2017 steht (wie bei vielen aktuellen TR5-Geräten), dann ist die Prüfung spätestens am 31.12.2018 fällig, genau 2 Jahre nach Beginn der Zulassungszeitraums.
In den 4 Jahren des Zulassungszeitraums der TR5-Geräte muss an einem Geldspielgerät mindestens EINE Prüfung erfolgen.