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Prüfung von Geldspielgeräten

Hinweise für Behörden

In den letzten Wochen treten immer wieder Fälle auf, wo Ordnungsamt-Mitarbeiter den Aufstellern vorwerfen, sie hätten veraltete und nicht mehr zugelassene Software in den Geräten.

Aktualisierte Software

Bei den Geräten der Firma Gauselmann gab es seit der ersten Veröffentlichung diverse Updates, die aber alle NICHT verpflichtend sind. Das bedeutet der Aufstellen KANN diese Softwarestände einpflegen, MUSS es aber NICHT.

Auf Grund der meistens erfolgten Verbesserungen insbesondere der Manipulationssicherheit SOLLTE stets die aktuelle Software eingesetzt werden.

Man erkennt das "SOLLTE" daran, dass in den Zulassungen die verschiedenen Varianten eindeutig alle als gültig beschrieben sind.

Nachfolgend eine Auszug aus der Zulassung der Bauart 4011

 

Nachtrags-Historie der Bauart 4011

Zwangs-Updates

Bei Geldspielgeräten mit Zulassungen nach TR4 gab es insbesondere beim Hersteller Austrian Gaming (Löwen) mehrfach Zwangsupdates. Dabei haben frühere Software-Versionen ihre Zulassung verloren.

Im Mai und Juni 2019 gab es bei adp und Löwen durchweg Zwangs-Updates. Diese wurden nach den Erkenntnissen aus August 2019 noch nicht gänzlich durchgeführt, einige Aufsteller haben das offenbar übersehen.

Hier ein Beispiel der Bauart 3015

Beispiel für Zwangs-Updates der Software

Zeitpunkt für neue Prüfplaketten

Immer wieder gibt es Diskussionen, WANN es eine Prüfplakette geben muss.

Dabei ist es doch recht einfach. Die Spielverordnung sagt folgendes aus:

 

Auszug aus der Spielverordnung §7

Wenn also auf der Zulassung der 1.1.2017 steht (wie bei vielen aktuellen TR5-Geräten), dann ist die Prüfung spätestens am 31.12.2018 fällig, genau 2 Jahre nach Beginn der Zulassungszeitraums.

In den 4 Jahren des Zulassungszeitraums der TR5-Geräte muss an einem Geldspielgerät mindestens EINE Prüfung erfolgen.