Sachverständiger Hans-Joachim Otto - 0172 2745476 - gsg.sv2020.de

Prüfung von Geldspielgeräten

TR.5 - Varianten

TR5 - "light"

Hier gab es eine Besonderheit. Verschiedene Hersteller haben bis zum Februar 2017 große Mengen an Zulassungen abgerufen, die mit den entsprechenden Geräten ab Sommer 2018 in den Markt gebracht wurden.

Diese Geräte durften dann noch ohne Spielerkarte und fiskalischen Speicher betrieben werden ("TR.5 light")


Das bedeutete, dass diese Geräte spätestens im Januar 2021 mit dieser Software ausgelaufen sind und nicht mehr betrieben werden dürfen. Es war dann eine Umrüstung auf neue Software mit Spielerkarte und Fiskaldatenspeicher erforderlich.
 

TR5 - Stufe 2

Löwen-Geräts wurden in der Regel direkt nach der vollständigen TR5-Version zugelassen (mit Fiskaldatenspeicher und Spielerkarte) und einer relativ aktuellen Zulassung.

Ein Aufsteller berichtete mir, dass der Löwen-Techniker ihm gesagt habe, er müsse sich um eine "TÜV-Prüfung" kümmern.

Das ist natürlich falsch, der Aufsteller muss "nach zwei Jahren" ab Beginn der Zulassung eine Prüfung durchführen lassen.

Also stets auf das Anfangsdatum der Zulassung schauen!