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Prüfung von Geldspielgeräten

Geräte nach TR.5.x

Ab 11.11.2018 sind nur noch Geräte nach der Technischen Richtlinie 5 (TR5) zugelassen.

Hier gibt es eine Besonderheit. Verschiedene Hersteller haben bis zum Februar 2017 große Mengen an Zulassungen bei der PTB abgerufen, die mit den entsprechenden Geräten ab Sommer 2018 in den Markt gebracht wurden.

Das bedeutet, dass diese Geräte spätestens im Januar 2019 geprüft werden mussten (2 Jahre nach Zulassungs-Datum) und am 31.12.2020 bzw. am 31.1.2021  abgelaufen sind.

Für diese Geräte erfolgte Ende 2020 / Anfang 2021 eine Umrüstung auf aktuelle Software mit Spielerkarte und Fiskaldatenspeicher.

Diese Geräte müssen dann zwei Jahre nach Beginn der Zulassung geprüft werden, nicht bereits bei Beginn der Aufstellung (wie einige Aufsteller derzeit meinen!).


Der Zulassungszeitraum läuft vom 1.1.2017 bis 31.12.2020, also 4 Jahre.

Prüfung spätestens nach 2 Jahren ab Zulassungsbeginn, also bis 31.12.2018

Zulassung 4111 bis 2023

Die Prüfung muss also bis zum 31.5.2021 erfolgt sein, danach darf dieses Gerät nicht betrieben werden, da es nicht mehr zugelassen ist.