Sachverständiger Hans-Joachim Otto - 0172 2745476 - gsg.sv2020.de

Prüfung von Geldspielgeräten

Geräte nach TR.3.x

Geräte mit den Zulassungsnummern 2001 bis 2186 dürfen seit November 2014 nicht mehr betrieben werden, auch wenn sie noch eine gültige Prüfplakette aufweisen.
Das ist in der Novellierung der Spielverordnung so festgelegt, die am 10.11.2014 veröffentlicht wurde.
Es gibt keine Übergangsfrist!